„…dar de pilgrimme droege under sitten mogen“.
Pilger-Exponate, Teil 1: Die Hasenburg
Auf seinem Weg zu einer Wallfahrtsstätte war der mittelalterliche Pilger vielen Gefahren ausgesetzt. Unterwegs musste er Übernachtungsmöglichkeiten finden, draußen im Freien oder in einer Herberge. Als allgemeine Christenpflicht galt im Mittelalter, Pilger zu beherbergen, zu versorgen und zu schützen.
Dennoch war es wichtig, die Pilgerfahrt gut vorzubereiten. Da der Pilger lange von seiner Heimatpfarrei abwesend war und die Sakramente an fremden Orten empfangen musste, verpflichtet ihn das Kirchenrecht, seinen Pfarrherrn um eine schriftliche Zustimmung zur geplanten Wallfahrt zu bitten. Der Pilgerbrief nennt das Datum der Ausstellung, den Herkunftsort und das Pilgerziel. Die Briefe ermöglichten auch, die rechten Pilger von Gaunern und Betrügern zu unterscheiden, die sich unter dem Deckmantel des frommen Pilgers zum Beispiel Almosen erschleichen wollten.
Alle sieben Jahre wurden in Aachen die Heiligtümer gezeigt: das Kleid Marien, die Windeln Jesu, das Lendentuch Christi und Enthauptungstuch Johannes des Täufers. Zur Blütezeit der Heiltumsfahrt in Aachen zählten Torwächter 1496 am Tag der Kirchweihe 142.000 Pilger. Diese Menschen mussten auf ihrem Weg nach Aachen und zurück in ihre Heimat versorgt werden.
In Lüneburg wurden die Aachenfahrer seit 1407 an der Hasenburg bei der Lüneburger Landwehr verköstigt. Der Lüneburger Johann von Swendebeck bestimmte 1407 in seinem Testament, Aachenpilger bei dem Dorf Rettmer mit Bier, Brot und anderer Speise zu bewirten. Das Testament war der Anlass für eine wohltätige Stiftung. Eine Reihe von Lüneburgern schloss sich mit eigenen Zustiftungen an. Beke Kolkhagen übertrug der Mariengilde der Aachenfahrt 1434 eine jährliche Rente von vier Mark, um an der Hasenburg ein Schutzdach und Sitzmöbel herzustellen. Auch sollen bedürftige Pilger eine Unterstützung von ein oder zwei Schillingen erhalten. Sogar der Bischof von Verden fördert die Almosenstiftung 1468 mit einem Ablass. Mit der Reformation endete die Betreuung der Aachenfahrer an der Hasenburg. Ausgerechnet der letzte katholische Propst zu St. Johannis, Johannes Koller, änderte unter dem Eindruck reformatorischer Ideen die Bestimmung eines Vermächtnisses, so dass eine Hausrente von 4 Mark nicht mehr für eine Aachenfahrt ausgegeben werden sollte, sondern zu je einem Drittel für die Armen im Graalhospital, für bedürftige Arme und für die Aussteuer einer armen Dienstmagd.
(Edgar Ring)
Serie „Pilger-Exponate”, Teil 2
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